Bauvoranfrage beantragen
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Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.
Bei einer Bauvoranfrage gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie gegebenenfalls noch notwendige Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Bauvoranfrage online ein.
- Der/Die Entwurfsverfasser/in (Architekt/in oder Bauingenieur/in) kann im Online-Portal weitere Unterlagen hinzufügen.
- In diesem Fall werden Sie automatisiert um Autorisierung dieser Unterlagen im Online-Portal gebeten.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder deren Stellungnahme für die Beurteilung der Bauvoranfrage notwendig ist.
- Anschließend erhalten Sie den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid digital über Ihr Portalpostfach.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
Erforderliche Unterlagen
Soweit zur Beurteilung erforderlich:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.
Gebühren
Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) entnehmen.
Fristen
Sie können innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. Es kann eine Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr beantragt werden.
Hinweise / Besonderheiten
Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.
Weiterführende Informationen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Landesrecht und Kommunalrecht
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen M-V (VV TB M-V)
- Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V)
- Informationen des Ministeriums Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern