Verlängerung der Abbruchgenehmigung für eine Anlage beantragen
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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie den Antrag online ein.
- Der/die Entwurfsverfasser/in, der Bauherr/in und der Vertreter/in können im Online-Portal weitere Unterlagen zum Antrag hinzufügen.
- Über das Portal wird mit der Freizeichnung automatisch die Zustimmung der Beteiligten beim Einreichen des Antrags eingeholt.
- In diesem Fall werden Sie automatisiert um Autorisierung dieser Unterlagen im Online-Portal gebeten.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Baugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann.
- Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid über Ihr Portalpostfach. Alternativ können Sie den Bescheid auch postalisch erhalten.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Amtlicher Lageplan
- Standsicherheitsnachweis
- Bauzeichnungen
- Erklärung des Tragwerksplaners
- Zustimmung des Grundstückseigentümers
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Gebühren
Die Verlängerung der Genehmigung für die Beseitigung von Anlagen ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) entnehmen.
Fristen
Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage während der Laufzeit der Baugenehmigung
Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich
Weiterführende Informationen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen M-V (VV TB M-V)
- Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V)
- Informationen des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung