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Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Digitalen Bauantrag 

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, den Digitalen Bauantrag im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde nur die männliche Anrede verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Der digitale Bauantrag ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V nicht vollständig vereinbar. Je nach Nutzergruppe oder Nutzungssituation ist er unterschiedlich gut zugänglich. Nicht alle Barrieren schränken jeden Nutzer in jeder Nutzungssituation ein. 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Wir bemühen uns, die umfangreichen Testergebnisse zur Barrierefreiheit auszuwerten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld und geben Sie uns Zeit, die Unvereinbarkeiten an dieser Stelle korrekt aufzulisten. 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit  

Diese Erklärung wurde am 21.06.2023 erstellt. Sie basiert auf eingehenden Prüfungen der Testumgebung für die Rollen des Antragstellers, Sachbearbeiters, Beteiligten und Vorgangsraumverantwortlichen gegen die Anforderungen der BITV 2.0 sowie die WCAG 2.1 Level AAA. Die Anforderungen der BITVO M-V und der BITV 2.0 sind hinsichtlich der Einhaltung des technischen Standards DIN EN 301 549 identisch. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.06.2023 überprüft. 

Feedback und Kontaktangaben 

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren im Zusammenhang mit dem Digitalen Bauantrag? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. 
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. 

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 
Arsenal am Pfaffenteich 
Alexandrinenstraße 1 
19055 Schwerin 

Durchsetzungsverfahren 

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. 

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. 

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt: 

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können 
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde 

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Internetadresse sowie den Beschwerdegrund mit. 

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle [at] sm.mv-regierung.de
  • Per Brief an:  
    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V 
    Werderstr. 124
    19055 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. 

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de

Version 1.1. vom 21.06.2023