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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minute

Für einen Online-Bauantrag müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtliche Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibungen
  • Ermittlung anrechenbarer Bauwerte

Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Baubeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular)
  • Baubeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular)
  • Standsicherheit:
    • Standsicherheitsnachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V entspricht
    • Erklärung des Erstellers des Standsicherheitsnachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
    • Erklärung des Tragwerksplaners zum Standsicherheitsnachweis (§ 14  Abs. 2 BauVorlVO M-V)
  • Brandschutz:
    • Brandschutznachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V entspricht
    • Erklärung des Erstellers des Brandschutznachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
  • Ermittlung Brutto-Rauminhalt nach DIN 277, nur bei Gebäuden
  • Erhebungsbogen Baustatistik (Bautätigkeitsstatistik-Online)
  • Vergleichsberechnung zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (nur bei Denkmalen)

Gebühren

Die vereinfachte Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) entnehmen.

Amtliche Vorlagen sind durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung bereitgestellt.

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