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Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V
Durchschnittliche Lesedauer:
1 Minute
Für einen Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.
Bitte bereiten Sie folgende Bauvorlagen vor:
Ihr Vorhaben muss in einem gültigen Bebauungsplan liegen. Ansonsten müssen sie einen Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§63 LBauO M-V) oder im Baugenehmigungsverfahren (§64 LBauO M-V) stellen.
erforderliche Unterlagen
- Amtliche Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibungen
- Ermittlung anrechenbarer Bauwerte
Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:
- Baubeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular*)
- Standsicherheit:
- Standsicherheitsnachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V entspricht
- Erklärung des Erstellers des Standsicherheitsnachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
- Erklärung des Tragwerksplaners zum Standsicherheitsnachweis (§ 14 Abs. 2 BauVorlVO M-V)
- Brandschutz:
- Brandschutznachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V entspricht
- Erklärung des Erstellers des Brandschutznachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
- Ermittlung Brutto-Rauminhalt nach DIN 277, nur bei Gebäuden
- Erhebungsbogen Baustatistik (Bautätigkeitsstatistik-Online)
Amtliche Vorlagen sind durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bereitgestellt.
Weiterführende Informationen
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