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Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V

Durchschnittliche Lesedauer:
1 Minute

Für einen Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.
Bitte bereiten Sie folgende Bauvorlagen vor:

Ihr Vorhaben muss in einem gültigen Bebauungsplan liegen. Ansonsten müssen sie einen Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§63 LBauO M-V) oder im Baugenehmigungsverfahren (§64 LBauO M-V) stellen.   

erforderliche Unterlagen

  • Amtliche Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibungen
  • Ermittlung anrechenbarer Bauwerte

Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Baubeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular*)
  • Standsicherheit:
    • Standsicherheitsnachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V entspricht
    • Erklärung des Erstellers des Standsicherheitsnachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
    • Erklärung des Tragwerksplaners zum Standsicherheitsnachweis (§ 14  Abs. 2 BauVorlVO M-V)
  • Brandschutz:
    • Brandschutznachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V entspricht
    • Erklärung des Erstellers des Brandschutznachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
  • Ermittlung Brutto-Rauminhalt nach DIN 277, nur bei Gebäuden
  • Erhebungsbogen Baustatistik (Bautätigkeitsstatistik-Online)

Amtliche Vorlagen sind durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bereitgestellt.

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Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …